Zum Befahren der gespurten Motorschlittenrouten auf
taatlichen Ländereien ist eine Genehmigung erforderlich,
erhältlich bei den Dienststellen von Metsähallitus.
Die Genehmigung gilt für alle von Metsähallitus
unterhalteten Routen im ganzen Lande. Für das
Motorschlittenfahren abseits von gespurten Routen
ist stets die Genehmigung des Landbesitzers erforderlich.
Das Befahren der gespurten Routen geschieht auf eigenes
Risiko.